Selbst erlebt, Oktober 2026

90 Tage sind nicht drei Monate — ein Tag kostet 50 Lari pro Fahrzeug

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selbst durchgeführt, Bescheide liegen vor
Thomas Plugge Veröffentlicht 02.11.2026 Zuletzt geprüft 02.11.2026

Ein ausländisches Fahrzeug darf 90 Tage in Georgien bleiben, dann muss es raus oder verzollt werden. Diese Zahl steht in jedem Forum, und sie stimmt. Gekostet hat sie mich trotzdem 214 Lari, weil ich sie falsch gerechnet habe.

Der Fehler, der nichts mit Georgien zu tun hat

90 Tage und drei Monate sind nicht dasselbe. Je nachdem, in welche Monate die Frist fällt, unterscheiden sie sich um bis zu zwei Tage — drei Monate mit 31, 31 und 30 Tagen sind 92. Wer im Kopf „drei Monate“ rechnet, landet zu spät.

Genau das ist passiert. Ich habe mit drei Monaten geplant, und die KI, mit der ich es nachgerechnet habe, hat denselben Fehler gemacht. Aufgefallen ist es an der Grenze, einen Tag nach Fristende.

Rechne das Datum aus und schreib es auf. Nicht „drei Monate“, sondern den Tag.

Was ein Tag kostet

Im Protokoll steht es nüchtern: Überschreitung der Frist um einen Kalendertag, Geldstrafe 50 Lari, Grundlage Artikel 165 des georgischen Zollkodex. Zwei Protokolle, je eines für Van und Anhänger, beide am selben Schalter ausgestellt.

Dazu kam ein zweiter, davon unabhängiger Punkt: Die Haftpflicht des Anhängers war nicht mehr gültig. Das ist ein anderes Gesetz, eine andere Behörde und eine eigene Strafe — 100 Lari nach Artikel 191¹ des Verwaltungsstrafgesetzbuchs, ausgestellt von der Patrouillenpolizei, nicht vom Zoll.

Posten Betrag Grundlage
Fristüberschreitung Van, 1 Tag 50 GEL Art. 165 Zollkodex
Fristüberschreitung Anhänger, 1 Tag 50 GEL Art. 165 Zollkodex
Fehlende Haftpflicht, nur Anhänger 100 GEL Art. 191¹ Verwaltungsstrafgesetzbuch
Bankgebühren auf die drei Zahlungen 10 GEL 2 + 4 + 4
Gebühr für die Bargeldabhebung am Zollschalter 4,22 GEL
Tatsächlich gezahlt 214,22 GEL

Bezahlt wird vor Ort, bevor man ausreisen darf. Die Abwicklung dauerte etwa eine Dreiviertelstunde. Das Personal war korrekt und nicht verhandlungsbereit, was nachvollziehbar ist: Die Frist ist überschritten oder sie ist es nicht.

Die beiden Strafen gehören auseinandergehalten, auch wenn sie am selben Tag anfallen. Die eine hängt am Fahrzeug im Land und trifft jedes einzeln. Die andere hängt an der Police und trifft nur das Fahrzeug, das nicht versichert war. Wer das in einen Topf wirft, zieht die falschen Schlüsse — ich habe es zuerst selbst verwechselt.

Eine Obergrenze für die Tagesgebühr habe ich gehört, aber nicht belegt. Die Protokolle nennen keine.

Der Anhänger ist ein eigenes Fahrzeug

Das ist der Punkt, den ich unterschätzt habe. Der Anhänger hat eine eigene Zollfrist, eine eigene Versicherung, ein eigenes Protokoll und im Zweifel eine eigene Strafe. Er läuft nicht als Zubehör des Zugfahrzeugs mit.

Bei mir kam beides zusammen: Ich hatte seine Haftpflicht auf exakt 90 Tage abgeschlossen, also auf dieselbe Zahl wie die Zollfrist. Mit dem einen Tag Überziehung war damit zugleich die Versicherung abgelaufen. Beim Van lief eine Police über 30 plus 90 Tage — dasselbe Versäumnis bei der Frist, aber nur ein Fahrzeug traf die zweite Strafe.

Was ich daraus mitnehme: Die Versicherung nicht auf die Frist legen, sondern darüber hinaus. Eine Police, die am selben Tag endet wie die Zollfrist, hat keinen Puffer für den Fall, dass man sich verrechnet. Und verrechnet hat man sich genau dann, wenn man ihn braucht.

Die Grüne Karte gilt in Armenien nicht

Armenien gehört nicht zum Grüne-Karte-System. Wer mit dem Fahrzeug einreist, braucht eine armenische Pflichtversicherung, und die kauft man direkt hinter dem Grenzposten. Der Anhänger war bei mir in der Police des Zugfahrzeugs mitversichert und brauchte keine eigene.

Das ist unkompliziert — und es ist der Teil der Reise, bei dem ich am meisten gelernt habe.

Zehn Euro oder fünfzig, für dieselbe Police

Hinter der Grenze steht eine Reihe kleiner Büros, eins neben dem anderen, alle mit demselben Schild: Pflichtversicherung. Beim ersten habe ich nach dem Preis gefragt. Fünfzig Euro. Das kam mir hoch vor, also habe ich nicht sofort zugestimmt. Die Gegenfrage war: Was willst du denn zahlen, fünfunddreißig?

An dieser Stelle war klar, dass es keinen Festpreis gibt.

Ein paar hundert Meter weiter steht ein größerer Gebäudekomplex mit mehreren Geschäften — Café, Telekommunikation, Versicherung. Dort habe ich dieselbe gesetzlich vorgeschriebene Deckung bekommen, zehn Tage Laufzeit, für 4.000 Dram. Das waren rund zehn Euro.

Der Unterschied lag nicht am Produkt. Er lag daran, an welchem Schalter ich stand.

Der praktische Rat ist entsprechend kurz: Kauf nicht am ersten Schalter. Geh die Reihe ab, frag in dem Gebäude mit mehreren Geschäften, vergleiche zwei oder drei Preise. Es kostet zehn Minuten.

Was ich beim nächsten Mal anders mache

Was offen bleibt

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Das ist ein Erfahrungsbericht, keine Zoll- oder Rechtsauskunft. Was in deinem Fall gilt, sagt dir die georgische Zollverwaltung, nicht diese Seite. Beträge: Stand Oktober 2026.