Als deutscher Freelancer und Perpetual Traveler lebe ich seit Ende 2023 ohne festen Wohnsitz — mein Büro ist ein Mercedes Vito Camper Van. Anfang April 2026 habe ich in Georgien eine Firma als Individual Entrepreneur (IE) registriert. Hier ist mein ehrlicher Erfahrungsbericht.
Warum Georgien?
Georgien bietet für digitale Nomaden und Remote-Freelancer eines der attraktivsten Steuerregime der Welt: 1% auf den Umsatz unter dem sogenannten Small Business Status — bis 500.000 GEL im Jahr (ca. 170.000 EUR — Kurs April 2026). Kein Mindestkapital. Keine komplexe Buchhaltung. Und eine Registrierung die wirklich unkompliziert ist — nicht auf dem Papier, sondern in der Realität.
Hinzu kommen: keine Visumspflicht für EU-Bürger, niedrige Lebenshaltungskosten, gute Infrastruktur und eine wachsende internationale Freelancer-Community in Tbilisi.
Die Registrierung: Einfacher als gedacht
Ich hatte mit einem halben Tag Bürokratie gerechnet. Es wurde ein Vormittag — inklusive Kaffeepause.
Mit Hilfe einer lokalen Kontaktperson bin ich ins House of Justice gegangen — das georgische Äquivalent zum deutschen Amtsgericht, nur deutlich effizienter. Kein Termin nötig. Einfach hinlaufen, Nummer ziehen, warten.
Das Formular ist auf Georgisch, aber mit Unterstützung vor Ort kein Problem. Ich habe meinen Trade Name (Plugge Engineering Services) und meine Tätigkeitscodes angegeben und eine virtuelle Büro-Adresse eingetragen — und das war es.
Was ist eine virtuelle Büroadresse?
Georgien verlangt eine offizielle Geschäftsadresse — auch für Remote-Freelancer ohne eigenes Büro. Eine virtuelle Adresse ist ein Briefkasten-Service: ein lokales Unternehmen stellt eine registrierte Adresse zur Verfügung, nimmt Post entgegen und leitet sie weiter. Einmalige Zahlung, lebenslang gültig. Kosten: 250 GEL — das war mein einziger Aufwand für die gesamte Registrierung, alles inklusive.
Der kritische Punkt: Sprachdisziplin
Was viele nicht wissen: In Georgien gibt es einen entscheidenden sprachlichen Unterschied der Steuern macht.
Beschreibt man seine Tätigkeit als "consulting" — werden bis zu 20% Steuer fällig. Beschreibt man sie als "engineering services" oder "technical services" — bleiben es 1%.
Das ist kein Trick, sondern georgisches Steuerrecht. Engineering und technische Dienstleistungen fallen unter den Small Business Status. Beratungsleistungen fallen raus. Auf Rechnungen, in E-Mails mit der Bank, auf dem Steuerportal — überall konsequent dieselbe Sprache.
Das Steuerportal: rs.ge
Nach der Registrierung geht es auf rs.ge — das Portal der georgischen Steuerbehörde. Die Oberfläche ist auf Georgisch, mit etwas Geduld und Übersetzungshilfe aber navigierbar.
Eine Besonderheit aus meiner eigenen Erfahrung: Ich hatte im Justice House eine georgische eSIM genutzt — Anmeldung war damit möglich. Auf rs.ge habe ich danach auf meine reguläre SIM-Karte gewechselt, was für die weiteren Verifizierungsschritte wichtig ist.
Was ich auf rs.ge einrichten musste:
Status aktiv bestätigen · Trade Name eintragen · Geschäftsadresse eintragen (auch virtuelle) · IBAN hinterlegen · Tätigkeitscodes eintragen · Small Business Status markieren · E-Mail und Telefonnummer verifizieren
Mein ehrliches Fazit zum Portal: Ohne KI-Unterstützung wäre ich aufgeschmissen gewesen. Manche Felder werden erst aktiv wenn andere Pflichtfelder gespeichert sind, Fehlermeldungen kommen auf Georgisch, Verifizierungsschritte sind nicht als solche erkennbar. Mit Claude als Echtzeit-Übersetzer und Navigator war es gut machbar.
Banking: Bank of Georgia vs. TBC
Ich habe Konten bei beiden großen Banken eröffnet — Bank of Georgia (BoG) als primäre, TBC als sekundäre. BoG bietet EUR-Konten an (entgegen manchem was man online liest). Die KYC-Anfragen habe ich mit klarer "engineering services" Sprache beantwortet — problemlos durchgekommen.
Für Nicht-Residenten: Ein BoG-Konto per POA (Power of Attorney) ist möglich — ohne Anreise. Apostille ist nicht erforderlich, notarielle Beglaubigung reicht. Eine deutsche Mobilnummer funktioniert für den SMS-OTP. Den vollständigen Banking-Guide findest du hier.
Arbeitserlaubnis — ab Mai verpflichtend
Ab Mai 2026 ist für selbständige Ausländer in Georgien eine Arbeitserlaubnis verpflichtend — auch für EU-Bürger die als Individual Entrepreneur tätig sind. Wer das versäumt riskiert Probleme bei Bankkonten, Steuerportal und zukünftigen Verlängerungen.
Ich erledige das dieser Tage — und berichte hier wie der Prozess abläuft.
Nachtrag folgt — Mai 2026Steuerresidenz 2026: Der Marathon
Als Perpetual Traveler ohne deutschen Wohnsitz bin ich in Deutschland nicht automatisch steuerpflichtig. Kein Lebensmittelpunkt, keine unbeschränkte Steuerpflicht. Das ist der Kern des PT-Modells.
Die georgische Steuerresidenz ist deshalb kein Muss — aber ein nützliches Dokument. Wenn Banken, Kunden oder Behörden fragen wo ich steuerlich ansässig bin, liefert das Zertifikat eine klare Antwort.
Voraussetzung: 183 Tage in Georgien innerhalb eines beliebigen 12-Monats-Zeitraums — das ist die Standardregel, und sie hat sich nicht geändert. Als Nachweis reichen Einreisestempel im Pass — kein Mietvertrag, keine Meldeadresse.
Fazit: Lohnt sich das?
Für Remote-Freelancer und digitale Nomaden mit EU-Pass: Ja, absolut.
Die Kombination aus niedrigem Steuersatz, einfacher Registrierung, guter Bankinfrastruktur und der wachsenden Expat-Community macht Georgien zu einem der attraktivsten Standorte weltweit. Die Hürden sind real aber überwindbar — besonders wenn man weiß worauf man achten muss.
Wie immer gilt: jeder hat eine andere Ausgangssituation — Herkunftsland, Einkommensstruktur, laufende Verträge. Was für mich funktioniert muss nicht für jeden passen. Im Zweifel mit einem Steuerberater sprechen der internationale PT-Modelle kennt.
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